AGB

Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, dessen Mitarbeiter oder andere verfassungsmäßig berufene Vertreter sowie gegen die in Ausführung der Vertragsleistung beauftragten und eingesetzten Personen sind ausgeschlossen, sofern es sich hierbei nicht um jeweils von diesen verursachten Personenschäden oder sonstige vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt. Unter dem in Satz 1 aufgeführten Haftungsausschluss fallen zudem keine Schäden aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, so dass bei Eintritt eines solchen Schadens eine Haftung hierfür bereits bei leichter Fahrlässigkeit unberührt bleibt. Der Umfang des Anspruchs ist in einem solchen Fall dann jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht wird hierbei eine solche verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Teilnahme an dem gebuchten Kurs (bzw. der Leistung), sowie die Ausübung des Sports allgemein ein erhöhtes Verletzungsrisiko birgt. Bei Wassersport muss der Teilnehmer ein guter Schwimmer sein. Jeder Teilnehmer an den Kursen und Erlebnissen oder an sonstigen Schulungen oder Verleih hat sich selbst ausreichend und umfassend mittels Haftpflicht-, Unfall-, Krankenversicherung etc. zu versichern. Die Teilnahme stellt besondere Anforderungen an die körperliche Verfassung, so dass der Teilnehmer mit seiner Unterschrift ausdrücklich bestätigt, dass er gesund und sporttauglich ist. Bei evtl. Zweifeln sollte er sich vor Anmeldung von einem Arzt untersuchen lassen. Verzichtet der Teilnehmer auf das Tragen von Helm, so liegt dies ebenso in seinem eigenen Verantwortungsbereich. Sonstiges und vom Teilnehmer mitgebrachtes Material muss vor Lehrgangsbeginn von ihm selbst auf entsprechende Tauglichkeit hin überprüft werden. Sofern der Teilnehmer Material mietet, obliegt ihm hierfür ebenso eine eigenständige Tauglichkeitsüberprüfung, auch wenn dies bereits durch die Schule selbst erfolgt ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit der anvertrauten Ausrüstung pfleglich umzugehen, da er sich ansonsten schadensersatzpflichtig macht. Insbesondere eine unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte hat daher zu unterbleiben und kann zudem, ebenso wie alle sonstigen Fälle des vertragswidrigen Gebrauchs, zu einer fristlosen Kündigung des mit der Kiteschule bestehenden Mietvertrags über das Material führen. Selbst- oder fremdverschuldete Schäden sind vom Teilnehmer/Mieter unverzüglich gegenüber dem Vertragspartner anzuzeigen. Im Falle von Selbstverschulden ist der Schaden ebenso unverzüglich bei der entsprechenden Haftpflichtversicherung anzumelden.Über die Risiken und möglichen Gefahren des Sports habe(n) ich mich/wir uns im Vorfeld informiert und akzeptiere(n) nochmals ausdrücklich die allgemeinen Teilnahmebedingungen, insbesondere den dort aufgeführten Haftungsausschluss sowie die übrigen Teilnahmevoraussetzungen.

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Ausfall des Kurses aufgrund von Witterungsbedingungen, Personal oder Teilnehmerzahl

Wenn die Witterungsbedingungen (zu viel/zu wenig Wind, Gewitter), Personalmangel, eine zu geringe Teilnehmerzahl o.ä. es nicht zulassen, den Kurs teilweise oder komplett durchzuführen, kann die gebuchte Kursleistung oder die Restzeit nach Absprache gleich am Anschlusstag oder später in Anspruch genommen werden. Dies setzt voraus, dass wir diese Kapazität haben. Da wir einen hohen Kostenaufwand betreiben, erstatten wir keine Zahlungen zurück. Wir geben die Möglichkeit für einen einmaligen Nachholtermin, der rechtzeitig und verbindlich abgesprochen werden muss. Dieser muss spätestens in der Folgesaison erfolgen. Da dies eine Kulanzleistung ist, behalten wir uns das vor. Wir behalten uns vor, eine Aufwandsentschädigung von zehn bis zwanzig Prozent der Anwesenheitszeit vom Stundenkonto zu nehmen, entscheiden dies aber im Einzelfall. Stunden bzw. Guthaben können nicht übertragen und Gutscheine nicht ausbezahlt werden. Sollte es vorab bereits für uns absehbar sein, dass der Kurs wegen der Witterung, Personal oder Teilnehmerzahl nicht durchführbar ist, sagen wir den Kurs spätestens 24 bis 48 Stunden vorher ab und versuchen direkt einen anderen Termin zu vereinbaren.

Stornobedingungen

Folgende Anteile der Gebühr sind an uns zu entrichten. Bei Absage von Buchungen ab dem Tag der Buchung bis 30 Tage vor Beginn: 15 % der Kurs- und Leihgebühr. Absage von Buchungen ab 29 Tage bis 15 Tage vor Beginn: 30 % der Kurs- und Leihgebühr. Absage von Buchungen ab 14 Tage bis 48 Stunden vor Beginn: 50 % der Kurs- und Leihgebühr. Absage von Buchungen unter 48 Stunden bis zum Tag vor dem Beginn: 80 % der Kurs- und Leihgebühr. Absage von Buchungen am Tag vor dem Beginn oder Nichterscheinen: 100 % der Kurs- und Leihgebühr. Bei Rückzahlungen behalten wir eine Servicepauschale von vier Prozent der Buchungssumme ein, mindestens jedoch acht Euro pauschal.

Rechtswahl

Auf den zwischen den Parteien jeweils geschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Auf davon nicht erfasste grenzüberschreitende Sachverhalte im Bereich von außervertraglichen und deliktsrechtlichen Fragestellungen, können die Parteien nach Eintritt des Ereignisses, durch welches ein solches nicht vertragsrechtliche Schuldverhältnis entstanden ist, nachträglich und rückwirkend eine Rechtswahl treffen.

Gerichtsstandsvereinbarung

Sofern kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist und es sich nicht um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt, welche unter die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen würde, wird in nachfolgenden Fällen der Wohnort des Inhabers der Schule als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrags ergeben, vereinbart. Diese Gerichtsstandsvereinbarung soll auch gelten, wenn der Vertragspartner nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt hat oder wenn der Wohnsitz des Vertragspartners oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, letztlich aber auch ausdrücklich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, sofern also der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. In letzterem Fall muss die Vereinbarung jedoch als Wirksamkeitserfordernis schriftlich abgeschlossen oder, falls sie mündlich getroffen wird, schriftlich bestätigt werden.

Erziehungsberechtigte

Nachfolgende Ausführungen gelten zusätzlich zu Obigem für minderjährige Teilnehmer, auch im Falle nur eines Erziehungsberechtigten. Handelt es sich bei der teilnehmenden Person um einen Minderjährigen, so erklären die Erziehungsberechtigten mit ihrer vertraglichen Unterschrift, dass der Jugendliche (das Kind) über deren Versicherungen hinreichend vor entsprechenden Schäden mit abgesichert ist. Zudem bestätigen sie ausdrücklich, dass der Jugendliche (das Kind) nach ihrer Erfahrung auch die geistige Reife besitzt, mit der notwendigen Ernsthaftigkeit den Anweisungen des Ausbilders uneingeschränkt Folge leisten zu können und dies auch zu tun. Die Pflicht, den Anweisungen des Ausbilders unbedingt Folge zu leisten, betrifft auch alle übrigen Teilnehmer, da ansonsten im Falle der Zuwiderhandlung oder Nichtbeachtung einer ordnungsgemäßen Weisung im Falle eines Schadenseintritts oben angeführter Haftungsausschluss zugunsten des Verwenders der Teilnahmebedingungen zum Tragen kommen könnte. Hiermit erlaube(n) ich/wir meinem/unserem Kind an dem gebuchten Kurs teilzunehmen bzw. das Leihmaterial nutzen zu dürfen. Dass mein/unser Kind über meine/unsere entsprechende Haftpflichtversicherung mitversichert ist, wird hiermit schriftlich bestätigt. Soweit es mir/uns zeitlich und räumlich möglich ist, werde(n) ich/wir auch vor Ort versuchen, unserer Aufsichtspflicht ebenfalls nachzukommen. Diese Erklärung ist von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, sofern nicht der/die Unterzeichnete versichert, im Einverständnis mit dem anderen Erziehungsberechtigten zu handeln oder das alleinige Sorgerecht für das Kind zu haben.